Lohnsteuerklasse richtig berechnen
von Team Gehaltsabrechnung.info
Arbeitnehmer, die das Gefühl haben, dass ihr Nettogehalt nicht hoch genug ausfällt, sollten ihre Gehaltsabrechnung genau überprüfen. Zu den wichtigsten Tipps zum Thema Gehaltsabrechnung gehört die Überprüfung der Lohnsteuerklasse. Jeder Arbeitnehmer, der in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis steht, muss sich bei Beantragung einer Lohnsteuerkarte entscheiden, in welche Lohnsteuerklasse er eingestuft werden soll. Bei der Auswahl der Lohnsteuerklasse muss sich der Arbeitnehmer an den Paragrafen 38 b des Einkommensteuergesetzes (EStG) halten, in dem die sechs verschiedenen Lohnsteuerklassen definiert sind. Nach der eingetragenen Lohnsteuerklasse berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, die der Arbeitnehmer zu zahlen hat. Auch Freibeträge wie ein Pauschbetrag für Werbungskosten, Kinderfreibeträge, finanzielle Entlastungen für Alleinerziehende, Sonderausgaben, eine Vorsorgepauschale oder ein Grundfreibetrag werden über die Lohnsteuerklassen festgelegt.
Die sechs Lohnsteuerklassen
In Steuerklasse eins finden sich ledige, geschiedene, verwitwete und getrennt lebende Arbeitnehmer. Alleinerziehende, die ebenfalls zu den Alleinstehenden gehören, aber Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben, werden in Steuerklasse zwei eingeordnet. Wenn bei einem Ehepaar nur ein Ehepartner arbeitet, wird das Gehalt des berufstätigen Ehepartners nach Steuerklasse drei berechnet. Das gilt auch in den Fällen, in denen beide Ehepartner arbeiten, einer der beiden aber Steuerklasse fünf beantragt hat, weil die Gehälter der beiden Ehepartner unterschiedlich hoch ausfallen. Verdienen dagegen beide Ehepartner etwa gleich viel, empfiehlt sich Steuerklasse vier. Steuerklasse sechs wird von den Arbeitgebern eingesetzt, wenn ein Arbeitnehmer trotz mehrfacher Aufforderung keine Lohnsteuerkarte vorlegt. Auch wenn ein Arbeitnehmer gleichzeitig in zwei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen steht, wird für die zweite Arbeitsstelle Steuerklasse sechs beantragt. Außerdem stehen hinter jeder Lohnsteuerklasse unterschiedliche Freibeträge. Am besten Sie verschaffen sich zunächst einen Überblick über alle Klassen und entscheiden dann, welche Wahl Sie treffen.
Die Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse
Je nachdem, für welche Lohnsteuerklasse sich ein Arbeitnehmer entschieden hat, wird die Höhe der monatlichen Lohnsteuervorauszahlung berechnet. Von der Höhe der Lohnsteuer ist die Höhe des Nettoeinkommens abhängig. Auch wenn sich ein Arbeitnehmer für eine nicht für ihn geeignete Lohnsteuerklasse entschieden hat, muss der Arbeitgeber sich so lange an die eingetragene Lohnsteuerklasse halten, bis der Arbeitnehmer die Lohnsteuerklasse ändern lässt. Allerdings wird die endgültige Höhe der Lohnsteuer erst durch die Lohnsteuererklärung oder die Einkommenssteuererklärung des Arbeitnehmers im folgenden Jahr festgelegt. Stellt sich dabei heraus, dass zu viel Lohnsteuer gezahlt wurde, wird sie dem Steuerpflichtigen wieder zurückgezahlt.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Irrtümer und Änderungen zu Gesetzen, Freibeträgen und sonstigen Bestimmungen Dritter sind vorbehalten.