Was versteht man unter der SOKA-BAU?

von Team Gehaltsabrechnung.info

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Wer steht hinter der SOKA BAU?

Unter dem Namen SOKA BAU werden die Zusatzversorgungkasse des Baugewerbes AG (ZVK) und die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) zusammengefasst.

Ziele der SOKA BAU:

Vermeidung finanzieller Einbußen der Arbeitnehmer im Baugewerbe bei regelmäßigen Arbeitsausfällen in den Wintermonaten sowie bei kurzen Beschäftigungszeiten und Urlaub.

Maßnahmen der SOKA BAU:

Führung eines Arbeitnehmerkontos, auf dem Vergütungs- und Freizeitansprüche für einen zusammenhängenden Urlaub gesammelt werden.

Teilnahme am Sozialkassenverfahren:

Berechtigt und verpflichtet sind alle Unternehmen im Baugewerbe.

Prüfung der Zugehörigkeit eines Baubetriebes:

Anhand der Tätigkeiten bewerten die Mitarbeiter der Betriebserfassung der ULAK die Teilnahmepflicht eines Betriebes und erteilen eine achtstellige Betriebskontonummer.

Betriebsanmeldung:

Arbeitgeber können telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer der SOKA-BAU 0800/1200 111 oder online über das Internet unter folgendem Link Ihr Unternehmen anmelden:

http://www.soka-bau.de/soka-bau_2011/desktop/de/download/beitragseinzug_anmeldung_neukunde.pdf

Beitragshöhe:

Die Beitragshöhe wird bei gewerblichen Arbeitnehmern als Prozentsatz der Bruttolohnsumme festgelegt. Bei Angestellten ist der Beitrag ein fester Betrag pro Monat. Die jährliche Festsetzung des Sozialkassenbeitrages erfolgt durch die Tarifvertragsparteien.

Auszug SOKA-Beitragswerte für gewerbliche Arbeitnehmer Betrieben mit Sitz in den alten Bundesländern ab 01.01.2014:

Gesamtbeitrag von 20,4 % für gewerbliche Arbeitnehmer aufgeteilt in Urlaub 15,3%, Berufsbildung 1,9 % und Zusatzversorgung 3,2 %

Abführung der Sozialkassenbeiträge:

Der Arbeitgeber führt den Sozialkassenbeitrag an die ULAK ab.

Winterbeschäftigungs-Umlage:

2% der Bruttolohnsumme aller im Betrieb beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer.
(Arbeitgeberanteil 1,2% + Arbeitnehmeranteil 0,8%)

Die Winterbeschäftigungsumlage wird im Rahmen des Sozialkassenbeitragsverfahrens von der SOKA-BAU im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit eingezogen.

Haben Sie Fragen zum Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft und SOKA-BAU? Unter folgendem Link erfahren Sie mehr:

www.soka-bau.de

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