Steuerberater und Kanzleien

wirtschaftlich und profitabel arbeiten
mit den Lösungen von lohnexperte.de

Unser Rundum-Service für

Steuerberater und Kanzleien

Ihre Mandanten benötigen oftmals eine komplette Rundum-Betreuung, bis hin zur Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive solcher Spezifikationen wie Baulohn, öffentlicher Dienst etc.?

Aber können Sie diese Mehrleistung "Lohn- und Gehaltsabrechnung" auch wirtschaftlich und profitabel anbieten?

Kombinieren Sie Ihre Kundennähe mit unseren Leistungen und bieten Sie Ihren Mandanten eine zuverlässige und termingerechte Abrechnungslösung über lohnexperte.de an.

Vertrauen Sie der Outsourcing-Erfahrung von lohnexperte.de mit

  • garantiertem Mandantenschutz,
  • Auswahl zwischen indirekter oder direkter Kundenabrechnung bei freier Preisgestaltung gegenüber Ihren Mandanten,
  • breitem Branchenspektrum wie Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Baulohn, Maler, GaLa, öffentlicher Dienst (TVöD, BAT, TVV),
  • premium.LOHN-Tarifpaket ohne Mehrkosten,
  • festen Firmenbetreuern mit direkter Durchwahl,
  • Schnittstellen zu gängigen Finanzbuchhaltungssystemen (z.B. DATEV),
  • fest kalkulierbaren Partnerpreisen ohne versteckte Nebenkosten,
  • geschütztem Zugriff auf Webcenter (optionale Ablage des Auswertungspakets für Steuerberater und/oder Mandanten in sicherer Online-Umgebung),
  • gemischter Mandantenbetreuung (einfachere Abrechnungen auf der mandantenfähigen cloud.LOHN-Plattform durch Ihr Haus, komplexere Lohnabrechnungen / Baulohn durch lohnexperte.de-Team),
  • Andruck Kanzleiname auf Auswertungspaket,
  • zertifizierter Software edlohn (powered by eurodata AG) oder SBS Lohn plus® (für Tarif- bzw. Baulohnabrechnungen).

 

Jetzt Angebot anfordern

Baulohn & angelehnte Gewerke

Suchen Sie eine Lösung für Baulohnabrechnungen? Weitere Informationen zu unserem Steuerberater-Tarif erhalten Sie direkt von unseren Lohnexpert*innen unter 0340 / 870 1 87-30 oder fordern Sie unsere Partnerpreisliste (inkl. Baulohn) an.

Betreuungsformen Ihrer Mandanten

Direkte Betreuung

Bei der direkten Betreuung übernimmt die Lohnexperte AG die gesamte Kommunikation mit Ihren Mandanten für Sie.

Sämtliche Daten für die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung werden dabei direkt von uns erfasst und verarbeitet. Die Rechnungsstellung für die erfolgten Abrechnungen erfolgt dabei ausschließlich direkt an Ihre Kanzlei. Sie erhalten das gesamte Auswertungspaket und die Finanzbuchhaltungsdateien in Kopie – perfekt für eine lokale Rundum-Betreuung Ihrer Mandanten.

Damit stellt die direkte Betreuung eine besonders komfortable Betreuungsform Ihrer Mandanten dar, bei der Sie von einer spürbaren Entlastung Ihrer eigenen Mitarbeiter profitieren.

Partnerpreisliste

Lohn- und Gehaltsabrechnung als Service für Steuerberater
Lohnabrechnung als Service für Ihre Steuerkanzlei

Indirekte Betreuung

Bei der indirekten Betreuung läuft die gesamte Kommunikation mit Ihren Mandanten ausschließlich über Sie. Die Lohnexperte AG tritt dabei nicht in Erscheinung.

Was ist zu tun? Sie übermitteln uns lediglich alle abrechnungsrelevanten Daten Ihrer Mandanten und wir übernehmen wie gewohnt alle Arbeiten für die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung. Zur Erfassung der Daten stellen wir Ihnen neutrale Dokumente zur Verfügung – selbstverständlich ohne Rückschlüsse auf uns als Ihren Dienstleister.

Mit der indirekten Betreuungsform unterstützen Sie somit Ihre Mandanten intensiv bei der Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung und setzen im Hintergrund gleichzeitig auf die fachliche Expertise und Erfahrung der Lohnexperte.

Partnerpreisliste

Weitere Serviceleistungen

Musterauswertungen

Laden Sie sich unsere Musterabrechnungen (ohne Bau-Kennzeichen) herunter und verschaffen Sie sich einen Überblick zu den Auswertungen.

Muster-Download

Baulohnabrechnung

Bieten Sie Ihren Mandanten eine Baulohnabrechnung an. Passgenau und flexibel für Bau & Gewerke, Maler, GaLa, Dachdecker.

Baulohnabrechnung für Steuerberater

Muster Baulohn

Baulohnabrechnungen werden auf SBS Lohn plus® realisiert. Hier finden Sie einen Überblick der Baulohn-Auswertungen.

Muster-Download

Speziallösungen

Dynamische Mandanten mit hoher Fluktuationsrate, besonderen Tarifen oder technischer Komplexität? Sprechen Sie uns an.

Kontakt

Wer macht meine Lohnabrechnung?

Zwei Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen lassen die Lohnbuchhaltung über Steuerberater*innen oder Steuerkanzleien realisieren. Auf Grund der Komplexität einer Lohn- und Gehaltsabrechnung, der ständigen Aktualisierung des gesetzlichen Grundlagen, der hohen Relevanz für den Fortbestand des Unternehmens sowie die umfangreiche Integration der Abrechnungswerte in der Finanzbuchhaltung sollte man immer den steuerlichen Berater in die Abrechnung involvieren.

Ein Großteil der Steuerberater*innen nutzen für die interne Lohnbuchhaltung die DATEV®-Software LODAS oder Lohn und Gehalt. Kleinere Kanzleien hingegen lagern die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung ihrer Mandanten oftmals dann an einen externen Spezialdienstleister aus. So werden vorrangig arbeitsintensive Entgeltabrechnungen (mit Stundenerfassung) bzw. Spezialbereiche (wie Baulohnabrechnungen Galabau, Maler, Gerüstbau, öffentlicher Dienst usw.) von lokalen Partnern an die Lohnexperte AG vergeben. Die eigentliche Beratung zu Steuern, Rücksprachen mit dem Finanzamt, die weiterführende Buchhaltung / Jahresabschluss etc. übernimmt dann wieder der Steuerberater.

Was kostet die Lohnabrechnung beim Steuerberater?

Das Führen von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung wird seitens des Steuerberaters in der Regel entsprechend der aktuellen Steuerberatervergütungsverordnung berechnet. Alternativ sind auch individuelle Vereinbarungen in Form von einem Pauschalhonorar oder Zeithonorar möglich.

Neben der Mitarbeiterabrechnung pro Monat können auch weitere Kosten wie Post- und Telekommunikationspauschale, Anträge Lohnfortzahlung, Mitarbeiter-Eintritt/Austritt, Meldungen, Bescheinigungen usw. berechnet werden. Als grobe Orientierung kann die Mittelgebühr für einfache Lohnabrechnungen angenommen werden.

„Für die Führung von Lohnkonten und die Anfertigung der Lohnabrechnung erhält der Steuerberater eine Gebühr von 5 bis 28 Euro je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum.“ (siehe Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in § 34 Lohnbuchführung)

Damit ergibt sich eine Mittelgebühr von 16,50 EUR. Zu den konkreten Kosten / Gebühren kontaktieren Sie bitte Ihren jeweiligen Steuerberater oder ihre Steuerkanzlei.

Sie sind noch unsicher, welche Lösung am besten zu Ihnen passt?

Sprechen Sie mit uns.

Unser Lohnexperte-Team steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Themen Lohn- und Gehaltsabrechnung gerne kompetent zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen finden wir den für Sie passenden Tarif.

0800 / 81 000 81

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